Bahn: Verbesserungen für Fahrgäste bei der ÖBB-Personenverkehr

Die apf erwirkte in den Tarifbestimmungen des Bahnunternehmens unter anderem Verbesserungen für Fahrgäste hinsichtlich der Vorteilscard-Ermäßigung, dem Einlösen von Gutscheinen, der Nutzung von pdf-Online-Tickets und der Namensänderung bei Online-Tickets.

  • Vorteilscard-Ermäßigung: Gibt es am Abfahrtsort keinen Fahrkartenautomaten, kann auch beim Zugbegleiter das Ticket mit einer Ermäßigung von 50 Prozent gekauft werden.
  • Online einlösbare Gutscheine: Gutscheine sind nun auch online per Code für Tickets und andere Leistungen einlösbar und nicht nur noch am Personenschalter. 

  • Online-Tickets als PDF: Bislang mussten Fahrgäste online gekaufte Tickets (Ausnahme: Mobile Tickets über die ÖBB-App) ausdrucken und bei der Zugfahrt auf einem A4-Papier vorweisen. Bei innerösterreichischen Fahrten genügt es nun, die Tickets als PDF am Smartphone, Tablet oder Notebook abzuspeichern.
  • Namensänderung bei Online-Tickets: Grundsätzlich ist bei online gekauften Tickets der Name des Reisenden anzugeben. Seit der Tarifänderung (davor konnte nichts abgeändert werden) kann bei bestimmten Tickets vor dem Bezug eine Korrektur vorgenommen werden (z. B. hilfreich, wenn ein anderer Mitarbeiter zu einem Geschäftstermin fahren soll als ursprünglich geplant oder wenn der Name fehlerhaft eingegeben wurde).

Die rechtlichen Grundlagen und die Tarifbestimmungen der Bahnunternehmen finden Sie hier.

 

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