Bahn: Verlängerung Vorteilscard/Österreichcard
Vorteilscard und Österreichcard können entweder bar bezahlt oder mittels SEPA-Lastschriftverfahren monatlich vom Konto des Fahrgastes abgebucht werden. Bei Einzug vom Konto ist es wichtig zu wissen, dass nach Erhalt des Verständigungsschreibens, in dem das Bahnunternehmen über die automatische Verlängerung der Karte informiert, vom Fahrgast eine schriftliche Kündigung an das Unternehmen zu senden ist, wenn er oder sie diese Verlängerung nicht wünscht. Dies hat innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Verständigung zu erfolgen.
Es passiert leider immer wieder, dass keine Kündigung erfolgt, etwa weil das Verlängerungsschreiben nicht beim Fahrgast bzw. das Kündigungsschreiben nicht beim Unternehmen ankommt. Aus der Sicht des Bahnunternehmens verlängert sich der Vertrag damit automatisch um ein Jahr. Die apf konnte in allen Schlichtungsverfahren zu dieser Thematik positiv vermitteln. Bei Umstellung auf ein teureres Produkt vertritt die apf die Rechtsansicht, dass eine automatische Verlängerung grundsätzlich unzulässig ist. Das bedeutet, dass für neue Produkte mit einem höheren Preis eine erneute Zustimmung der Fahrgäste einzuholen ist.
Empfehlungen der apf an Fahrgäste:
- Wenn Sie eine Ermäßigungskarte online kaufen, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn Sie die Vorteilscard bei der Personenkasse kaufen.
- Die Vorteilscard kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden, auch dann nicht, wenn es z. B. Änderungen in den AGB des Bahnunternehmens gegeben hat. Bei vorzeitiger Kündigung sind Sie daher auf das Entgegenkommen des Unternehmens angewiesen.
- Bei der Österreichcard gibt es ein „außerordentliches Kündigungsrecht aus bestimmten Gründen“ und ein ordentliches Kündigungsrecht ab dem 7. Vertragsmonat.