Busausfall oder starker Abfahrtsverspätung
Wird der Bus annulliert bzw. ist die Abfahrt um mehr als 120 Minuten verspätet, haben Fahrgäste das Recht darauf entweder
1. Auf die Weiterreise zu verzichten, die kostenfreie Rückfahrt anzutreten und eine (anteilige) Erstattung des Fahrpreises zu beantragen. ODER
2. Die Fahrt zum ehestmöglichen Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Bedingungen fortzusetzen. Bietet das Busunternehmen die Auswahl zwischen Weiterreise und Erstattung des Fahrpreises nicht an, haben Fahrgäste zusätzliche Erstattungsansprüche von 50 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises.
Denn Busunternehmen sind gemäß Artikel 19 Abs 2 (in Verbindung mit Abs 1) verpflichtet Fahrgäste über ihre Möglichkeiten aktiv zu informieren. Außerdem haben Fahrgäste, wenn der Bus annulliert wird bzw. bereits ab einer Abfahrtsverzögerung von mehr als 90 Minuten das Recht darauf
1. Snacks bzw. Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit vom Busunternehmen angeboten zu bekommen.
2. Außerdem müssen Busunternehmen ein Hotel organisieren bzw. die Kosten übernehmen, wenn das aufgrund einer Übernachtung oder längeren Wartezeit notwendig ist.
Sollten Busunternehmen diese Betreuungsleistungen nicht von sich aus zur Verfügung stellen, empfiehlt die apf, sich die Selbstorganisation schriftlich vom Unternehmen bestätigen zu lassen sowie alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können.
Grundsätzlich empfiehlt die apf Fahrgästen immer, sich eine Busverspätung oder den Busausfall vom Unternehmen bestätigen zu lassen.