Downgrade & Upgrade

WAS BEDEUTET „DOWNGRADE“?

Ein sogenanntes „Downgrade“ bzw. eine „Herabstufung“ ist die Verlegung eines Passagiers in eine niedrigere Beförderungsklasse als die, für die das Flugticket erworben wurde (z.B. von der Business Class in die Economy Class).

Erstattung bei Herabstufungen

Die Fluglinie ist in so einem Fall verpflichtet, binnen sieben Tagen einen Teil des Flugpreises zu erstatten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der direkten Flugdistanz der Strecke, auf welcher man von der Herabstufung betroffen war:

  • alle Flüge bis zu 1.500 km: 30 Prozent des Flugscheinpreises
  • Flüge innerhalb der EU ab 1.500 km: 50 Prozent des Flugscheinpreises
  • Flüge von 1.500 km bis 3.500 km (nicht innerhalb der EU): 50 Prozent des Flugscheinpreises
  • Flüge über 3500 km (nicht innerhalb der EU): 75 Prozent des Flugscheinpreises

Achtung: Bei der Erstattung ist nur der Preis des reinen Fluges ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art 10 der Verordnung (EG) 261/2004.

WAS BEDEUTET „UPGRADE“?

Ein sogenanntes „Upgrade“ bzw. eine „Höherstufung“ ist das Gegenteil der Herabstufung: Der Passagier wird in eine höhere Beförderungsklasse verlegt, als die für die das Flugticket erworben wurde.

Aufschläge bei Upgrades

Wichtig ist für Passagiere zu wissen: Verlegt die Fluglinie den Passagier in eine höhere Beförderungsklasse, als die, für welche das Flugticket erworben wurde, darf sie keinen Aufschlag verlangen.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art 10 der Verordnung (EG) 261/2004.

GUT ZU WISSEN: MUSTERBRIEFE

Wenn Sie noch keine Beschwerde bei der Fluglinie eingereicht haben, finden Sie hier Musterbriefe, die die Fluglinie auf Ihre Entschädigungsansprüche hinweisen. Die Musterbriefe decken die Themen Flugverspätung, Flugannullierung, Nichtbeförderung bzw. Flugüberbuchung und Downgrade bzw. Herabstufung in deutscher und englischer Sprache ab.

Der Musterbrief kann individuell angepasst werden, in dem die Textbausteine, die für den jeweiligen Fall relevant sind, ausgewählt werden. Nimmt eine Fluglinie Beschwerden nur noch online an, können die einzelnen Textbausteine kopiert und in das Online-Beschwerdeformular einfügt werden.

⇒ Die apf empfiehlt darauf zu achten, die Einbringungen der Forderung beim Unternehmen möglichst gut zu dokumentieren (z.B. Brief per Einschreiben, Screenshots bei online Einbringungen, Aufbewahrung der automatischen generierten Eingangsmail,…)