Fristen für Entschädigung und Erstattung
Fristen bei ANTRAG AUF ENTSCHÄDIGUNG
Das Bahnunternehmen hat einen Monat Zeit, einen Antrag auf Verspätungsentschädigung zu bearbeiten und die Auszahlung vorzunehmen. Die Frist beginnt mit dem Einlangen des vollständigen Antrages beim Bahnunternehmen zu laufen.
§ Die rechtliche Grundlage ist Art. 19 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 2021/782.
Fristen bei Antrag auf Fahrpreiserstattung
Die Zahlung einer Erstattung bei Ticketrückgaben aufgrund von voraussichtlichen Verspätungen von mehr als 60 Minuten, versäumten Anschlüssen, Zugausfällen oder Fehlkäufen muss innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen.
§ Die rechtliche Grundlage ist Art. 18 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2021/782.
Auch bei sonstigen Erstattungen besteht grundsätzlich eine Frist von 30 Tagen für die Zahlung bzw. Zahlungsanweisung. Hierunter fallen z.B. die Erstattung aus Gründen die der Fahrgast zu vertreten hat (Änderung der Reisepläne, Terminänderungen, usw.).
Die Rückgabe der Einzeltickets muss vor dem ersten Geltungstag erfolgen. Die Rückgabe von Zeitfahrkarten und Gruppenfahrkarten kann auch innerhalb der Geltungsdauer geschehen.
Grundsätzlich beginnen die Fristen mit Einlangen des vollständigen Antrages beim Unternehmen zu laufen. Die Erstattung ist gebührenfrei, wenn das Unternehmen den Grund der Nichtnutzung des Tickets zu vertreten hat (z. B. bei Überfüllung des Zuges). Daneben können die Tarifbestimmungen der Bahnunternehmen weitere Regelungen zur Erstattung vorsehen, etwa bei Rückgabe des Tickets am oder nach dem ersten Geltungstag bzw.. von Fahrscheinen, die über einen bestimmten Vertriebsweg gekauft wurden (z. B. Online-Shop), um die missbräuchliche Verwendung eines bereits erstatteten Tickets zu verhindern.
Die apf empfiehlt die Rückgabe immer so schnell wie möglich vorzunehmen, denn je früher die Rückgabe erfolgt, desto höher die Chancen auf Erstattung.
§ Die rechtliche Grundlage ist § 9 EisbBFG.
Fristen für die Einreichung von Beschwerden
Eine Beschwerde muss innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall, auf den sich die Beschwerde bezieht, eingereicht werden.
Die rechtlichen Grundlagen sind §20 Abs 8 EisBFG und Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2021/782.
Fristen für Beantwortung von Beschwerden
Das Unternehmen muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde eine mit Gründen versehene Antwort übermitteln.
In begründeten Fällen reicht es, dass das Unternehmen innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde mitteilt, dass der Fahrgast innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten eine Antwort erhält.
Die rechtlichen Grundlagen sind §20 Abs 8 EisBFG und Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2021/782.