Fahrgastrechte mit einer Einzel-, Wochen- und Monatskarte (vor dem 7. Juni 2023)

Für Einzelfahrkarten – derzeit in Österreich nur im Fernverkehr – bedeutet das:

Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 Prozent des Ticketpreises zurück
Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 Prozent des Ticketpreises zurück.


Für Hin- und Retourfahrkarten wird der anteilige Preis pro Fahrtrichtung entschädigt.

Für Wochen- und Monatskarten können die Unternehmen und Verkehrsverbünde die Entschädigungshöhe selbst festlegen.

Das größte österreichische Bahnunternehmen, die ÖBB-Personenverkehr, entschädigt pauschal 1,50 Euro je Verspätung über 20 Minuten.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Websites der Bahnunternehmen und Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften.

Die rechtliche Grundlage ist Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

Was muss ich als Fahrgast beachten?

Fahrgäste im Besitz von Zeitkarten (Jahreskarte, Monatskarte, Wochenkarte) müssen sich auf den Homepages der jeweiligen Bahnunternehmen über die Bedingungen zur Entschädigung informieren.

In einigen Fällen sind dazu Verspätungsbestätigungen vorzuweisen (etwa bei der ÖBB-Personenverkehr bei Wochen- und Monatskarten bzw. bei der Österreichcard). Eine Entschädigung muss erst ab einem Mindestbetrag von vier Euro ausbezahlt werden. Für geringere Beträge kann das Unternehmen eine Entschädigung ausschließen.

Wie mache ich Ansprüche geltend?

Die Geltendmachung von Ansprüchen aus allen anderen Zeitkarten (Wochen-, Monats-, und Jahreskarten außerhalb des Verbundbereichs) ist auf den Homepages der jeweiligen Bahnunternehmen ersichtlich.