Fahrgastrechte mit einer Jahreskarte (vor dem 7. Juni 2023)
Jahreskarte
Als Fahrgast mit einer Jahreskarte haben Sie im Fall von vermehrten Zugverspätungen bzw. Zugausfällen ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Im Regionalverkehr gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent (der Stadtverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen). Bahnunternehmen, die ausschließlich im Fernverkehr tätig sind (RegioJet, WESTbahn) legen ihren Pünktlichkeitsgrad grundsätzlich selbst fest.
Derzeit gilt bei der WESTbahn etwa der Pünktlichkeitsgrad von 92 Prozent.
Verbundjahreskarte
Grundsätzlich ersucht der Verkehrsverbund, der die Verbund-Jahreskarten ausgibt, seine Kund:innen bei Vertragsabschluss um ihre Zustimmung zur Teilnahme an Entschädigungsverfahren (Ausnahme: Verkehrsverbund Ost Region, hier ist keine gesonderte Zustimmung notwendig).
Bei Zustimmung schickt der Verkehrsverbund Ihre Daten an das jeweilige Bahnunternehmen. Dort werden die Daten überprüft und ermittelt, ob in einem Geltungsmonat der Jahreskarte die Pünktlichkeit unterschritten wurde. Die Daten über die Pünktlichkeitsgrade erhalten die Bahnunternehmen von den Infrastrukturbetreibern. So erhält beispielsweise die ÖBB-Personenverkehr die Pünktlichkeitsdaten von der ÖBB-Infrastruktur.
Wenn der für alle Bahnen in Österreich gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent (bzw. 92 Prozent bei der WESTbahn) in einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Sie am Ende der Gültigkeitsdauer Ihrer Jahreskarte eine Entschädigung überwiesen.
Den konkret erreichten Pünktlichkeitsgrad finden Sie auf der Website des Bahnunternehmens (ÖBB Personenverkehr bzw. WESTbahn). Damit ist es für den Fahrgast möglich, die Pünktlichkeit zu überprüfen.
Überprüfen Sie zusätzlich mindestens ein Mal jährlich, ob Sie am Entschädigungsverfahren teilnehmen bzw. ob Ihre Strecken- bzw. Kontodaten noch aktuell sind.
Klimaticket Österreich
Das Klimaticket Österreich ist ein Produkt der One Mobility Ticketing GmbH und stellt eine Jahreskarte dar.
Bei diesem Ticket wird nicht die einzelne Fahrt bzw. Verspätung entschädigt. Es wird ein Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent festgelegt, bei dessen Unterschreitung in einem Gültigkeitsmonat eine pauschalierte Entschädigung nach Ablauf der Geltungsdauer des Klimatickets erfolgt. Es steht Betroffenen in einem Monat ein Anspruch von maximal 10 Prozent der Entschädigungsbasis zu. Als Entschädigungsbasis gilt der Ticketpreis abzüglich der Preisanteile für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr (Busse), im Stadtverkehr und in nicht vernetzten Nebenbahnen. Erstattungsbeiträge von unter vier Euro können von einer Auszahlung ausgeschlossen werden.
Um den Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, ist es notwendig, der One Mobilty GmbH die Datenweitergabe an die Bahnunternehmen zu erlauben.
Die Einwilligung können Sie direkt in Ihrem KlimaTicket-Kundenkonto auf www.klimaticket.at unter "Meine Karten" geben. Die Weitergabe der Daten an die Bahnunternehmen kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Anschließend ist eine Anmeldung für die Verspätungsentschädigung beim jeweiligen Bahnunternehmen notwendig (z.B. bei der ÖBB-Personenverkehr).
Bei der ÖBB-Personenverkehr erfolgt die Anmeldung beispielsweise über die Website unter https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte/. Nach Klick auf die "KlimaTicket"-Kachel werden Sie zur Eingabe Ihrer Jahreskarten-Nummer und eines Passworts aufgefordert. Sollten Sie noch keines haben, können Sie sich dort registrieren.
Der Pünktlichkeitsgrad der einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen wird auf deren Webseiten veröffentlicht, z. B. bei der ÖBB-Personenverkehr unter https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte/Home/Puenktlichkeitsabfrage.
Die rechtlichen Grundlagen sind Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sowie § 24 Beilage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets.
Sonstige Jahreskarten („ÖBB-Österreichcard“ und andere Bahnunternehmen)
Bei sonstigen Jahreskarten legen die Eisenbahnverkehrsunternehmen grundsätzlich ihre Entschädigung selbst fest.
Bei der ÖBB-Österreichcard muss für jede Verspätung ab 30 Minuten eines genutzten Fernverkehrszuges eine Bestätigung, oder eine Reservierung für den von der Verspätung betroffenen Zug, vorgelegt werden.
Bei drei nachgewiesenen Verspätungen erhalten betroffene Reisende eine Entschädigung vom Bahnunternehmen:
Reisende mit Österreichcard 1. Klasse erhalten jeweils 30 Euro
Reisende mit Österreichcard 2. Klasse erhalten jeweils 20 Euro.
Dies ist nur bis maximal 10 Prozent des Preises der Österreichcard möglich.
Informationen dazu können auf den Homepages der jeweiligen Bahnunternehmen eingesehen werden.
• Link zu den Websites der Unternehmen
Die rechtliche Grundlagen sind Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sowie § 4 und § 5 EisbBFG.
Auf was muss ich als Fahrgast achten?
Besitzer:innen von Verbundjahreskarten müssen bei Erwerb ihrer Jahreskarte darauf achten, dass sie sich für die Entschädigung anmelden. Vom jeweiligen Bahnunternehmen oder der Jahreskarte ausgebende Stelle wird Ihnen nach Kauf Ihrer Jahreskarte ein Informations- und Anmeldungsschreiben bezüglich der Jahreskartenentschädigung übermittelt.
Wie mache ich Ansprüche geltend?
Die Geltendmachung der Ansprüche erfolgt bei Verbundjahreskarten nach Anmeldung beim Verkehrsverbund durch Zustimmung zur Datenweitergabe an das jeweilige Bahnunternehmen.
Von diesem werden die Betroffenen schriftlich aufgefordert, ihre Daten anzugeben, um automatisch nach Ablauf der Jahreskarte entschädigt zu werden.