Zuständigkeit und Rechte
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr.
Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit ist sie für die Klärung von Fahr- bzw. Fluggastbeschwerden mittels außergerichtlicher Streitbeilegung verantwortlich und verhilft Betroffenen im Streitfall mit dem Unternehmen zu ihrem Recht und ihrer Entschädigung.
In ihrer Funktion als Durchsetzungsstelle prüft die apf im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugbereich die Einhaltung der in den EU-Verordnungen und den nationalen Gesetzen für Fahr- und Fluggäste verankerten Rechte.
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ist als Abteilung bei der Schienen-Control angesiedelt.
Ein Schlichtungsantrag ist grundsätzlich mittels Online-Formular bei der apf einzubringen. Sollte das nicht möglich sein, können Schlichtungsanträge postalisch eingereicht werden:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Linke Wienzeile 4/1/6
A-1060 Wien
Schlichterin und Schlichter der apf
Gemäß § 10 Abs. 2 AStG sind folgende Personen zur unabhängigen Schlichterin bzw. Schlichter bestellt:
Mag. Maria-Theresia Röhsler, LL.M., MBA ist Juristin, seit November 2011 Geschäftsführerin der Schienen-Control und seit Mai 2015 Leiterin der apf.
Die Bestellung erfolgte durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Mag. Norman Schadler ist Jurist und seit Februar 2007 in der apf bzw. der Schlichtungsstelle für den Bahnverkehr tätig.
Die Bestellung erfolgte durch die Geschäftsführung der Schienen-Control GmbH.
Die Schlichterin und der Schlichter sind in Ausübung ihrer Tätigkeiten an keine Weisungen gebunden, da ihre Entscheidungen unparteiisch und unabhängig getroffen werden. Im Falle von Interessenkonflikten erfolgt die Behandlung des Schlichtungsantrags durch die andere Schlichterin bzw. den anderen Schlichter.
TRAVEL NET
Travel-Net wurde im November 2017 gegründet und soll gemäß Art. 16 Abs 2 RL über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten die Vernetzung nationaler AS-Stellen (Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung) sowie den Austausch und die Verbreitung von bewährten Verfahren und Erfahrungen rund um die Thematik „Reisen“ unterstützen. Insgesamt sind derzeit 29 AS-Stellen aus 19 Staaten aktive Mitglieder von Travel Net.