Presseinformation
In diesem Bereich finden Sie die weiterführende Unterlagen unserer Pressekonferenzen zum Download.
apf Jahresbericht 2022
29.03.2023
apf Jahresbericht 2021
26.04.2022
EuGH-Urteil zu Entschädigungsanspruch bei Verspätung in Drittstaaten
Erreicht ein Flug mit drei Stunden Verspätung oder mehr den letzten Ankunftsort laut Buchung, haben Passagiere grundsätzlich – sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt - Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung. Doch ist die Verordnung auch anwendbar, wenn es sich um eine mehrgliedrige, einheitlich gebuchte Flugreise handelt und die Verspätung auf den zweiten Flugabschnitt zwischen zwei Drittstaaten zurückgeht und der Flug von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt wurde?
Im heute veröffentlichten Urteil stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Verordnung in diesem Fall anwendbar ist:
EuGH-Urteil bringt Klarheit bei Vorverlegung von Flügen
Passagiere haben grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug gestrichen wird. Ablehnen darf ein Flugunternehmen die Zahlung – welche je nach Distanz zwischen 250 und 600 Euro beträgt – nur in wenigen Ausnahmefällen wie zum Beispiel, wenn der Passagier mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Streichung informiert wird oder ein „außergewöhnlicher Umstand“ nachgewiesen werden kann. Unklar war bisher die Rechtslage im Fall einer Vorverlegung eines Fluges.
Mit heute veröffentlichtem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird klargestellt, dass ein Flug, der um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, als annulliert gilt (verbundene Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20).
Winter, Schnee und Flug- / Zugausfall
Das Winterwetter und Schneefall sorgen immer wieder für Verspätungen und Ausfällen von Zügen und Flügen. Wird man sich dann als Passagier mit dem Verkehrsunternehmen über Ausgleichzahlung oder Erstattung nicht einig, kann die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) den Fall prüfen und ggf. ein Schlichtungsverfahren eröffnen. Aber der Reihe nach….
Bahn-Fahrgastrechte: Tipps der apf im Fall von Streik oder Wetterkapriolen
„Ist eine Reise mit der Bahn bereits gebucht und es kündigen sich Ereignisse wie zum Beispiel Streikmaßnahmen oder Unwetter an, ist die Verunsicherung bei Reisenden oft groß. Wir geben Tipps, wie man sich in solchen Fällen am besten verhält um Kosten und Ärger zu vermeiden“, sagt Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf).
Zug verspätet oder ausgefallen aufgrund von Streikmaßnahmen? Die apf informiert Fahrgäste über Ihre Rechte
„Betroffene sollten ihre Rechte kennen, wenn es aufgrund von Streikmaßnahmen zu Zugausfällen und -verspätungen kommt“, erklärt Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf).
apf Jahresbericht 2020
21.06.2021
5.977 Schlichtungsanträge gingen im Jahr bei der apf ein. Die apf schloss in Summe 4.593 Verfahren ab und erwirkte insgesamt über 1,7 Millionen Euro für Reisende.
COVID-Flugausfälle: apf erwirkt über 1,1 Millionen Euro an Rückerstattungen für Passagiere
Seit der ersten Annullierungswelle von Flügen aufgrund der COVID-19-Pandemie, hält die Einreichung von Schlichtungsanträgen zu Ticketerstattungen die Expertinnen und Experten der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) in Atem.
apf Jahresbericht 2019
25.06.2020
Im Jahr 2019 brachten Reisende insgesamt 6.395 Schlichtungsanträge bei der apf ein. Die apf schloss in Summe 4.139 Verfahren ab, dies bedeutet einen Anstieg um rund 26 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018. Mit 3.397 abgeschlossenen Verfahren, einer Steigerung von rund 23 Prozent zu 2018, entfiel der größte Anteil auf den Flugverkehr. Einen massiven Anstieg von rund 49 Prozent gegenüber dem Vorjahr konnte der Bahnbereich mit 704 abgeschlossenen Schlichtungsverfahren verzeichnen, gefolgt vom Busbereich mit abermals 37 Verfahren. In 73 Prozent der abgeschlossenen Verfahren erzielte die apf ein positives Ergebnis für Reisende.
Zug wetterbedingt verspätet? Die apf informiert Fahrgäste über ihre Rechte
Das Winterwetter sorgt im Moment immer wieder für Zugverspätungen und -ausfälle. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastreche (apf) informiert Reisende über ihre Rechte im Bahnverkehr und unterstützt Betroffene im Streitfall mit dem Unternehmen mittels Schlichtungsverfahren – und das immer kostenlos und provisionsfrei.
Vorsicht bei Flugbuchungen über Onlineportale
Manchmal geht beim Reisen etwas schief. Der erste Flug fällt aus oder ist stark verspätet und der Anschlussflug verpasst. Für diese Fälle regelt die EU-Fluggastrechteverordnung die Rechte der Passagiere - allerdings nur dann, wenn ein einheitlicher Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. „Das ist dann der Fall, wenn für eine mehrgliedrige Flugreise, das bedeutet einen Flug mit einem oder mehreren Anschlussflügen, eine durchgängige Reservierungsnummer vorhanden ist. Das ist beispielsweise bei Direktbuchung bei Fluglinien und grundsätzlich bei Buchung über ein Reisebüro Ihres Vertrauens gewährleistet.