AHS Köflach einigt sich mit Lufthansa auf 6.000 EUR Entschädigung
6.000 EUR für Köflacher Schulklasse nach Einigung mit der Lufthansa
(Frankfurt/Köflach/Wien) Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erzielt eine Einigung im Schlichtungsverfahren zwischen einer Klasse der AHS Köflach und der Lufthansa. Die Airline bezahlt den Schüler:innen insgesamt 6.000 EUR aufgrund einer Nichtbeförderung.
Eine Schulklasse mit 22 Schüler:innen und zwei Lehrerinnen verbrachte im Juli eine Englisch-Sprachwoche in London. Die Anreise in das Vereinte Königreich erfolgte noch problemlos, der Rückflug sollte sich aber zur Geduldsprobe entwickeln.
Der gebuchte Gabelflug von London nach Graz über Frankfurt am Samstagabend startete bereits mit mehr als einer Stunde Verspätung. Als man in Frankfurt zum Anschlussflug umsteigen wollte, war das Gate jedoch bereits geschlossen – der Weiterflug nach Graz wurde von der Lufthansa passagierlos durchgeführt.
Nachdem so spät Abends am Flughafen in Frankfurt auch keine Schalter mehr besetzt waren, gab es für die Schüler:innen und die beiden Lehrerinnen keine Möglichkeit, die Reise fortzusetzen. Der Gruppe wurde weder eine Übernachtung noch Verpflegung angeboten. So verbrachten die Jugendlichen die Nacht im Terminal1 des Flughafens in Frankfurt.
Am nächsten Morgen musste man feststellen, dass sich immer noch keine gleichwertige Verbindung nach Graz buchen ließ. Man einigte sich schließlich auf einen Flug nach Linz und einen Bus-Transfer nach Köflach.
Auf eine Beschwerde aufgrund der Nichtbeförderung reagierte die Lufthansa nicht fristgerecht. So wandte sich die AHS Köflach an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die schließlich eine Einigung zwischen der AHS Köflach und der Lufthansa erwirken konnte.
„Die apf hat festgestellt, dass in diesem Fall gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Ausgleichszahlung von insgesamt 6.000 Euro seitens der Airline zu leisten ist. Es lagen aus unserer Sicht keine vertretbaren Gründe für eine Nichtbeförderung vor. Wird Passagieren gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, wie Mahlzeiten und andere Beförderungsmöglichkeiten sowie eine Ausgleichszahlung, vorgesehen. Sollte die Fluglinie ihrer Verpflichtung zur Betreuung nicht nachkommen, empfiehlt die apf alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können und rückerstattet zu bekommen“, so Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der apf.
Die Höhe der Ausgleichszahlungen hängt von der jeweils gebuchten Strecke ab: bei Flügen von bis zu 1.500 km, wie im Fall der AHS Köflach, sind dies 250 Euro pro Person.
Die apf half der AHS Köflach, wie allen Verfahrensparteien, kosten- und provisionsfrei.