Abflug mehrfach verschoben - Dies sind Ihre Rechte

Immer wieder kommt es im Flugverkehr zu Verspätungen aufgrund von technischen Gebrechen. In einem Fall berichtet die Schlichtungsstelle der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte gar von einer Abflugsverspätung von fast zwei Tagen. Mehrere Reisende strandeten so in Lissabon und mussten aufgrund der Verspätung zusätzliche Urlaubstage verbrauchen. Die Fluglinie sagte den Flug nicht ab sondern verlegte den Abflugzeitpunkt immer weiter zurück. Zwei Tage nach dem ursprünglichen Flug konnten die Fluggäste schließlich abheben. Die apf informiert, welche Rechte Betroffene in solchen Fällen haben.

Was steht Reisenden zu deren Flug mehrere Stunden oder sogar Tage nach hinten verschoben wird?

Während der Wartezeit stehen den Reisenden Betreuungsleistungen zu. Darunter sind einerseits Mahlzeiten und Getränke, bei besonders langen Wartezeiten aber auch Hotelübernachtungen und Transfers zu verstehen.
Letztlich hängt der Anspruch von der Reisedistanz und der Verspätung ab:

Bis 1.500 km Flugdistanz – ab 2 Stunden Verspätung
(etwa Wien - Düsseldorf)
Zwischen 1.500 und 3.500 km Flugdistanz – ab 3 Stunden Verspätung
(etwa Wien - Lissabon)
ab 3.500 km Flugdistanz – ab 4 Stunden Verspätung
(etwa Wien - New York)

Im konkreten Fall betrug die Flugdistanz von Lissabon nach Wien insgesamt 2.300 Kilometer.
Dies bedeutet, dass ab einer Verspätung von drei Stunden Betreuungsleistungen im Verhältnis zur Wartezeit erbracht werden müssen.
Darunter fielen mehrere Mahlzeiten, eine Hotelunterbringung und Transferleistungen.

Bei einer Verspätung am Zielort von mehr als drei Stunden steht den Reisenden zudem eine Ausgleichszahlung zu. Auch diese richtet sich nach den oben erwähnten Distanzen und liegt zwischen 250 und 600 Euro. Für die Strecke Wien-Lissabon stehen 400 Euro pro Person zu.

Das Reiseziel (Wien) wurde im oben erwähnten Fall knapp 48 Stunden nach dem ursprünglichen Flugdatum erreicht. betroffenen Personen steht also folgendes zu:
Ausgleichszahlung: 400 EUR
Kosten für Verpflegung: je nach Rechnung (ca. 100 Euro)
Kosten für Unterbringung und Transfer: eine zusätzliche Nacht in Lissabon (ca. 100 Euro + 15 Euro)

Was kann ich als Fluggast tun, wenn die Fluglinie keine Betreuung anbietet?

Zunächst sollten Betroffene in Kontakt mit der Fluglinie treten. Etwa über einen Service-Schalter am Flughafen, eine Hotline, E-Mail oder ein Kontaktformular. Sollte die Fluglinie nicht erreichbar sein, so können Fluggäste auch eigenständig Ausgaben tätigen und erhalten diese im Anschluss von der Fluglinie rückerstattet.

Es ist grundsätzlich auf eine Verhältnismäßigkeit der Ausgaben zu achten (z. B. keine Luxushotels).

Ab wann darf man sich selbst eine Alternative buchen?

Es gibt rechtlich gesehen keinen konkreten Zeitpunkt ab wann eine Verspätung als Annullierung anzusehen ist.
In Abstimmung mit der Fluglinie steht es den Fluggästen aber frei, eine alternative Beförderung anzufragen. In der Regel zeigen sich die Fluglinien diesbezüglich auch kulant. Anspruch hat man hingegen keinen. Mehrkosten für alternative Flüge sind in der Praxis schwer durchsetzbar, aber möglich.

apf unterstützt kostenlos

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte unterstützt Fluggäste kostenlos und provisionsfrei falls sich diese nicht mit der Fluglinie einigen konnten.
Online-Schlichtungsformular
Tel: +43 1 5050 707 740 (Mo-Fr 10:00 - 12:00)

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