Stornierung, Erstattung und Rückgabe von Fahrkarten

Nichtnutzung von Tickets

Wenn das Unternehmen für die Nichtnutzung des Tickets bzw. Reservierung verantwortlich ist, so besteht ein rechtlicher Anspruch auf Erstattung ohne Gebühren (z. B. bei Zugausfällen).

Zu beachten ist dabei die jeweilige Gültigkeitsdauer des Tickets.

Mehr dazu unter Pünktlichkeit & Erstattung.

Erstattung von Tickets und Reservierungen

Wenn Fahrgäste auf eigenen Wunsch die Reise nicht antreten, so besteht bei Einzelfahrkarten grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung.
Diese muss vor dem ersten Geltungstag des Tickets beantragt bzw. das Ticket vor dem ersten Geltungstag zurückgegeben werden.

Bei Zeit- und Gruppenfahrkarten gilt das Recht auf Erstattung auch während der Geltungsdauer und erfolgt anteilig.
Einerseits für den Zeitraum, ab dem die Karte nicht mehr genutzt wird, andererseits für die geringere Gruppengröße.

Für die Rücknahme der Fahrkarten kann das Unternehmen eine adäquate Bearbeitungsgebühr verlangen.
Zudem können Unternehmen auch bestimmte Anforderungen bzw. Ausschlüsse für die Erstattung vorsehen, etwa zur Betrugsbekämpfung.

Die Zahlung bzw. Zahlungsanweisung der Erstattung durch das Unternehmen muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
Die Erstattung muss vom Fahrgast innerhalb von einem Jahr geltend gemacht werden. Die Frist beginnt am Tag nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises. Diese Verpflichtungen gelten für Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde.

Die gesetzlichen Regelungen sind Mindestverpflichtungen. Die Unternehmen können weitreichendere Erstattungsmodalitäten anbieten. Zudem bestehen unterschiedliche Regelungen für Standardtickets und Ticketangebote. Fahrgäste sollten sich daher beim jeweiligen Unternehmen über die konkreten Stornierungs- und Erstattungsbedingungen informieren.

Spätestens ab 1.1.2025 gilt für die Erstattung für Reservierungen neue gesetzliche Bestimmungen:

Reservierungen, die bis 7 Tage vor dem Gültigkeitstag storniert werden, müssen gebührenfrei storniert werden. Danach kann das Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten der Reservierung als Gebühr verlangen.

Rückgabe und Erstattung von Tickets

Gedruckte Tickets

Wenn es sich um ein Ticket handelt, dass auf Sicherheitspapier gedruckt wurde, kann dieses vor dem ersten Geltungstag an einem Personenschalter des Bahnunternehmens oder per Post zurückgegeben werden.

Auf Sicherheitspapier gedruckt werden Tickets an einem Bahnschalter bzw. an einem Ticketautomaten.
Bei einer Retournierung per Post ist das Datum des Poststempels entscheidend.

Bei einem Rücktritt aus persönlichen Gründen nach Geltungsbeginn (z. B. bei Gruppenfahrkarten) ist eine Bestätigung der (teilweisen) Nichtnutzung vom Zugpersonal hilfreich.
Etwa, wenn drei statt vier Personen ein Gruppenticket nutzen.

Online bezogene Tickets und Erstattung von PDF-Tickets

Online gekaufte Tickets können auf verschiedenen Vertriebswegen bezogen werden. Etwa in einer Ticketshop-App oder als PDF-Dokument.

PDF-Tickets der ÖBB-Personenverkehr sind tariflich von jeglicher Erstattung ausgeschlossen, sobald sie erstellt wurden. Daher sollten Tickets möglichst spät als PDF bezogen, oder alternativ die ÖBB-App genutzt werden. Gesetzlich können alle Einzeltickets vor dem ersten Geltungstag erstattet werden. Die ÖBB-Personenverkehr beruft sich auf die Ausnahmebestimmung, dass die Erstattung beim Kauf über einen bestimmten Vertriebsweg (z. B. online) aus bestimmten Gründen (z. B. zur Verhinderung von Betrugsfällen) an die Einhaltung besonderer Bedingungen (kein Bezug als PDF) geknüpft werden kann.

Bei der Erstattung von PDF-Tickets im Vermittlungsweg sind Nachweise hilfreich.

Bei der WESTbahn können grundsätzlich Tickets bis 15 Minuten nach Kauf bzw. bis einen Tag vor dem gewählten Reisetag ohne Abzug einer Gebühr storniert werden. Bei WESTsuperpreis-Tickets fällte eine Gebühr von 25 % des Ticketpreises (aber mindestens 4,99 Euro) an.

Die vollständigen Storno-Bedingungen finden sind auf den Websites der Bahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer und Verkehrsverbünde einsehbar.

Rückgabe und Erstattung von vergünstigten Tickets

Bei Sparschiene-Tickets für Tagesreisezüge der ÖBB-Personenverkehr wird derzeit in Sparschiene Österreich und Sparschiene Komfort Österreich unterschieden.

Sparschiene-Tickets können nicht erstattet werden, da sie tariflich ausgeschlossen sind. Dies ist aus Sicht der apf rechtlich strittig. Sparschiene Komfort-Tickets können bis 15 Tage vor dem ersten Geltungstag kostenlos erstattet werden. Danach bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag fallen Gebühren in Höhe von 50% des Fahrpreises, mindestens jedoch 15 Euro an.

ÖBB-Sparschiene-Tickets gelten nur am Gültigkeitstag und im gebuchten Zug. Dies stellt eine Zugbindung dar. Nur bei Nahverkehrszügen kann auch ein früherer oder späterer Zug genutzt werden.

Das WESTsuperpreis-Ticket der WESTbahn ist ebenfalls nur im gebuchten Zug gültig. Es ist bei dieser Ticketart möglich, gegen Aufpreis, das Ticket auch in den anderen Zügen der WESTbahn am gewählten Reisetag zu nutzen.

Falls Fahrgäste ihr Ticket aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung nicht nutzen können, so muss das Bahnunternehmen die Zugbindung aufheben oder bei Nichtnutzung das Ticket erstatten.

Erstattung beim KlimaTicket

Das KlimaTicket Österreich kann jederzeit aus bestimmten Gründen außerordentlich gekündigt werden, nämlich:

  • bei Umzug ins Ausland (durch Nachweis der neuen Adresse);
  • bei Erkrankung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten (Attest)
  • bei Arbeitslosigkeit (Nachweis einer Arbeitslosenbestätigung)

Für die außerordentliche Kündigung muss kein zusätzliches Kündigungsentgelt bezahlt werden.

Ab dem siebenten Gültigkeitsmonat kann das KlimaTicket Österreich ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall muss ein weiterer Monatsbetrag als Kündigungsentgelt bezahlt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass man mindestens 8 Monate bezahlen muss.

Bei der ÖBB-Personenverkehr werden diese Erstattungsmodalitäten auch für das 1. Klasse Upgrade zum KlimaTicket Österreich angewandt.

Für die regionalen KlimaTickets der Verkehrsverbünde und für die sonstigen Jahreskarten gilt das Recht auf Erstattung auch während der Geltungsdauer.
Für die Rücknahme der Fahrkarten kann das Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr veranschlagen.

Teilstornierung von ÖBB-Tickets

Leider können bei der ÖBB-Personenverkehr im Online-Ticketshop bzw. in der App nur ganze Buchungen storniert werden.

Um Teile einer Buchung zu stornieren, müssen sich Fahrgäste an das Kundenservice wenden:

  • telefonisch unter 05-1717
  • im Servicecenter, oder über das
  • Kontaktformular

Leistungsminderung im Nachtzugverkehr

Im Falle eines Downgrades (z. B. statt Schlafwagen einen Sitzplatz), besteht der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen der gebuchten- und der erbrachten Leistung.
Eine entsprechende Berechnungstabelle finden Sie auf der ÖBB-Website (Relationspreise).

Rechte bei Qualitätseinbussen

Nach §9 Abs 4 EisbBFG ist geregelt, dass ein Ticket, das nicht oder nur teilweise genutzt wurde, erstattet werden muss. Der Grund der Nichtnutzung muss dabei durch das Unternehmen zu verantworten.

Bei Berücksichtigung der Erläuterungen zum Gesetz vertritt die apf die Rechtsansicht, dass auch bei Ausfall von Klimaanlage/Heizung oder bei anderen wesentlichen Qualitätseinbußen im Einzelfall ein Anspruch auf Teilerstattung gemäß Fahrgastrechten besteht.

Dieser ist im Einzelfall zu prüfen (z. B. Ausfall einer Klimaanlage an einem Hitzetag; Ausfall der Heizung bei Minusgraden).

Änderung von Reisedaten bei den ÖBB-Personenverkehr

Änderungen, wie Name, Datum oder Streckenführung sind bei der ÖBB-Personenverkehr über das Kundenservice unter 05-1717 möglich, wenn das Ticket noch stornierbar ist. Bei nicht stornierbaren Tickets, oder bei bereits als PDF bezogenen Tickets sind Änderungen eingeschränkt.

Namensänderungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sofern das Ticket noch nicht als PDF erstellt oder am Automaten abgeholt wurde.
Beim ÖBB-Sparschiene Österreich-Ticket gilt dieses Recht nur innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung.