Verspätung & Annullierung
Was kann ich tun, wenn meine Schiffsreise annulliert wurde oder die Abfahrt verspätet erfolgt?
Im Falle einer Annullierung oder Abfahrtsverzögerung von mehr als 90 Minuten können Passagiere folgende Ansprüche geltend machen:
- Snacks und Getränke sowie kostenlose Unterbringung sofern notwendig und durchführbar. Die Kosten für eine Unterbringung kann auf 80 EUR je Fahrgast und Nacht für höchstens drei Nächte beschränkt werden - dies gilt auch für Kreuzfahrten.
- Anderweitige Beförderung oder Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort.
- Passagieren steht eine Entschädigung von mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent des Fahrpreises zu, wenn bei einer bestimmten Fahrtdauer eine entsprechende Verspätung vorliegt:
Planmäßige Fahrtdauer | Verspätung | Entschädigung |
bis zu 4 Stunden | mehr als 1 Stunde | 25 Prozent des Fahrpreises |
bis zu 4 Stunden | mehr als 2 Stunden | 50 Prozent des Fahrpreises |
zwischen 4 Stunden und 8 Stunden | mehr als 2 Stunden | 25 Prozent des Fahrpreises |
zwischen 4 Stunden und 8 Stunden | mehr als 4 Stunden | 50 Prozent des Fahrpreises |
zwischen 8 Stunden und 24 Stunden | mehr als 3 Stunden | 25 Prozent des Fahrpreises |
zwischen 8 Stunden und 24 Stunden | mehr als 6 Stunden | 50 Prozent des Fahrpreises |
mehr als 24 Stunden | mehr als 6 Stunden | 25 Prozent des Fahrpreises |
mehr als 24 Stunden | mehr als 12 Stunden | 50 Prozent des Fahrpreises |
Rechtliche Grundlagen sind Art. 17, 18 und 19 der Verordnung (EU) 1177/2010.