Zuständigkeit der apf in den Verkehrsträgern

Einfach, schnell, kostenlos und provisionsfrei - Aufgabe der apf ist es, Reisenden ohne Gerichtsweg zu ihrem Recht und Ihrer Entschädigung zu verhelfen

Flug

Im Flugverkehr kann die apf beispielsweise in folgenden Fällen unterstützen:

  • Entschädigung für Verspätungen (ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden)
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Flügen
  • Erstattung und Entschädigung bei Nichtbeförderung (z.B. aufgrund von Überbuchung)
  • Erstattung bei Herabstufung (Downgrade)
  • Prüfung von behaupteten "außergewöhnlichen Umständen", die Unternehmen von der Leistung von Ausgleichszahlungen befreien
  • Erstattung von Ausgaben für Hotelunterkünfte und Transfers bei Flugverspätungen und Annullierungen
  • Erstattung von Ausgaben für Getränke und Mahlzeiten bei Flugverspätungen und Annullierungen
  • Erstattung von Zusatzkosten für alternative Beförderungen bei Annullierungen und Nichtbeförderungen  
  • Mangelnde Information über die Rechte von Fluggästen und Ansprüche auf diverse Hilfestellungen und Betreuungsleistungen
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität (z. B. Ersatz von Mobilitätshilfen die Seitens des Unternehmens beschädigt oder verloren wurden)
  • Sonstige Probleme bei Flügen mit Flugunternehmen oder Flughafenbetreibern mit Sitz in Österreich (z.B. Gepäckverlust, Qualitätseinbußen)

    Und zwar wenn...
  • Es sich um Fluggäste einer Fluglinie mit Hauptniederlassung in Österreich handelt (z. B. Austrian Airlines)

    ODER

  • Es sich um Fluggäste handelt, die auf Flughäfen innerhalb Österreichs einen Flug antreten bzw. ankommen. Bei einer Ankunft aus einem Nicht-EU-Land nur dann, wenn das Unternehmen seine Hauptniederlassung in der EU hat (z. B. WizzAir, Ryanair, Lufthansa)

    UND

  • trotz schriftlicher Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen keine Einigung erzielt werden konnte (Kontaktdaten der Airlines und Flughäfen)

Telefon: Montag bis Freitag (außer Feiertage) zwischen 10:00 und 12:00: +43 1 5050 707 740
Online-Schlichtungsantrag Flug

Bahn

Im Bahnverkehr kann die apf beispielsweise in folgenden Fällen unterstützen:

  • Streitigkeiten über Entschädigungen bei Verspätungen und Zugausfällen bei Einzelfahrkarten, Zeitfahrkarten oder Jahreskarten, wie dem KlimaTicket.
  • Strafzahlungen oder Beförderungsausschluss
  • Erstattung von Einzelfahrkarten, Zeitfahrkarten oder Reservierungen
  • Erstattung von Hotelkosten und Mahlzeiten bei Verspätungen, Zugausfällen und versäumten Anschlussverbindungen
  • Erstattung von Kosten für alternative Beförderung bei Verspätungen und Zugausfällen
  • Herabstufung im Nachtzugverkehr oder bei der gebuchten Klassen (z. B. Sitzplatz statt Schlafwagen)
  • beschädigtes oder verlorenes Gepäck
  • mangelnde Qualität des Essens, des Wagenmaterials oder sonstiger Leistungen
  • Mangelhafte oder fehlende Information der Fahrgäste über ihre Rechte und Veröffentlichung der Fahrpläne
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität. (z. B. die kostenlose Hilfe bis zum Bahnhof und beim Ein- und Ausstieg)

    Und zwar wenn...

  • Fahrgäste ein Ticket bei einem Österreich niedergelassenen Bahnunternehmen, innerstädtischen Verkehrsbetrieb, Fahrkastenverkäufer, Reiseveranstalter, Bahnhofsbetreiber oder Verkehrsverbund gekauft haben bzw. nutzen (z. B. ÖBB-Personenverkehr, WESTbahn, Wiener Linien, One Mobility GmbH).

    ODER

  • wenn dem am Vorfall beteiligten Eisenbahnunternehmen die Genehmigung in Österreich erteilt wurde oder beim Bahnhofsbetreiber oder Infrastrukturbetreiber, wenn sich der Vorfall in Österreich ereignet hat und eine behauptete Verletzung der Rechte von Fahrgästen gemäß der Verordnung (EU) 2021/782 vorliegt.

    UND

  • trotz schriftlicher Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen keine Einigung erzielt werden konnte (Liste der Beschwerdestellen)

Telefon: Montag bis Freitag (außer Feiertage) zwischen 10:00 und 12:00: +43 1 5050 707 710
Online-Schlichtungsantrag Bahn

Bus

Im Busverkehr kann die apf beispielsweise in folgenden Fällen unterstützen:

  • Entschädigung für Verspätungen ab 120 Minuten, sofern keine alternative Beförderung oder Erstattung des Fahrpreises angeboten wurde
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Busfahrten
  • Erstattung von Hotel- und Verpflegungskosten bei Verspätungen und Annullierungen
  • Erstattung von Mehrkosten von alternativen Beförderungen bei Verspätungen und Annullierungen
  • Fehlende Informationen über die Rechte der Fahrgäste und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen/Betreuungsleistungen (z. B. Anspruch auf Mahlzeiten/Erfrischungen, Unterkunft wenn die Weiterreise nicht möglich ist, Telefonate, kostenlose Rückreise bzw. Umbuchung
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität. z. B. die kostenlose Hilfe bis zum Busbahnhof und beim Ein- und Ausstieg bei rechtzeitiger Anmeldung.
  • Ersatz für Mobilitätshilfen, die von Mitarbeitern des Unternehmens beschädigt oder verloren wurden.
  • Strafzahlungen
  • Erstattung von Fahrkarten
  • beschädigtes oder verlorenes Gepäck

    Und zwar wenn...

  • Fahrgäste, die bei einem Busunternehmen, innerstädtischen Verkehrsbetrieb, Fahrkartenverkäufer, Reiseveranstalter, Busbahnhofsbetreiber, oder Verkehrsverbund ein Ticket gekauft haben und das Unternehmen in Österreich niedergelassen ist (z. B. Flixbus, Postbus, Dr. Richard, Blaguss)

    ODER

  • wenn Ankunfts- oder Abfahrtsort des Linienverkehrsdienstes in Österreich liegen und eine behauptete Verletzung der Rechte von Fahrgästen gemäß der Verordnung (EU) 181/2011 vorliegt.

    UND

  • trotz schriftlicher Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen keine Einigung erzielt werden konnte (Liste der Beschwerdestellen)


Telefon: Montag bis Freitag (außer Feiertage) zwischen 10:00 und 12:00: +43 1 5050 707 720
Online-Schlichtungsantrag Bus

Schiff

Im Schiffsverkehr kann die apf beispielsweise in folgenden Fällen unterstützen:

  • Entschädigung für Verspätungen im Schiffsverkehr ab einer Ankunftsverspätung von 60 Minuten.
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Schifffahrten
  • Fehlende Informationen über die Rechte der Fahrgäste und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen/Betreuungsleistungen (z. B. Anspruch auf Mahlzeiten/Erfrischungen, Unterkunft wenn die Weiterreise nicht möglich ist, Telefonate, kostenlose Rückreise bzw. Umbuchung)
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität. z. B. kostenlose Hilfe zum Terminal bzw. Hafen und beim Ein- und Ausstieg bei rechtzeitiger Anmeldung.
  • Ersatz von Mobilitätshilfen die durch Mitarbeiter des Unternehmens beschädigt oder verloren wurden.
  • Erstattung von Fahrkarten
  • beschädigtes oder verlorenes Gepäck

    Und zwar wenn...

  • Fahrgäste bei einem in Österreich niedergelassenen Schifffahrtsunternehmen, Fahrgastanlagenbetreiber (Terminalbetreiber), Reiseveranstalter, Reisevermittler und Fahrkartenverkäufer ein Ticket gekauft haben oder dieses Unternehmen nutzten (z. B. Twin City Liner, DDSG, Vorarlberg Lines)

    ODER

  • wenn Ankunfts- oder Abfahrtshafen der Personenverkehrsdienste und Kreuzfahrten in Österreich liegen und eine behauptete Verletzung der Rechte von Fahrgästen gemäß der Verordnung (EU) 1177/2010 vorliegt.

    UND

  • trotz schriftlicher Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen keine Einigung erzielt werden konnte: Liste der Beschwerdestellen


Telefon: Montag bis Freitag (außer Feiertage) zwischen 10:00 und 12:00: +43 1 5050 707 730
Online-Schlichtungsantrag Schiff

Detaillierte Information finden Sie unter dem jeweiligen Verkehrsträger (Bahn, Bus, Schiff und Flug).
Die Infothek des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bietet zudem einen umfassenden Überblick über relevante Verkehrsthemen